Voraussetzungen zum Erwerb einer Segelfluglizenz:

  • Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 14 Jahre
  • Mindestalter zum Erwerb der Lizenz 16 Jahre

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teilbereiche:

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete
  Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
  Navigation,
  Meteorologie,
  Aerodynamik,
  allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
  Verhalten in besonderen Fällen und
  menschliches Leistungsvermögen.

Flugausbildung

Die Flugausbildung beinhaltet mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15 Stunden Alleinflug. Erst dann kann die staatliche Luftfahrerescheinprüfung abgelegt werden. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.

In den 25 Flugstunden der Flugausbildung müssen
  je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer,
  drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird,
  mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer,
  die selbstständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 Kilometer im Segelflug,
  eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen
enthalten sein.

Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden. Ein Segelflugzeug mit Hilfsantrieb ist ein nach den entsprechenden Bauvorschriften zugelassenes Luftfahrzeug, das über ein schwenk- oder drehbares Triebwerk oder einen einklappbaren Propeller verfügt.

Die Prüfung

Der Flugschüler hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem praktischen Können und seinem fachlichen Wissen die an einen Segelflugzeugführer zu stellenden Anforderungen erfüllt. Die Prüfung erstreckt sich auf die in der theoretischen Ausbildung aufgeführten Sachgebiete, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen und Bedienen von Segelflugzeugen und das Verhalten in besonderen Flugzuständen und in Notfällen.

 
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