Voraussetzungen zum Erwerb einer Segelfluglizenz:
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teilbereiche: |
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Theoretische Ausbildung
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FlugausbildungDie Flugausbildung beinhaltet mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15 Stunden Alleinflug. Erst dann kann die staatliche Luftfahrerescheinprüfung abgelegt werden. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.
Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden. Ein Segelflugzeug mit Hilfsantrieb ist ein nach den entsprechenden Bauvorschriften zugelassenes Luftfahrzeug, das über ein schwenk- oder drehbares Triebwerk oder einen einklappbaren Propeller verfügt. |
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Die PrüfungDer Flugschüler hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem praktischen Können und seinem fachlichen Wissen die an einen Segelflugzeugführer zu stellenden Anforderungen erfüllt. Die Prüfung erstreckt sich auf die in der theoretischen Ausbildung aufgeführten Sachgebiete, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen und Bedienen von Segelflugzeugen und das Verhalten in besonderen Flugzuständen und in Notfällen. |
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