Voraussetzungen zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler:

  • Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre
  • Mindestalter zum Erwerb der Lizenz 17 Jahre
  • Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer

Die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler kann nach erfolgter Segelflugausbildung erworben werden. Hierbei wird auf Grundlage der Segelfluglizenz die Klassenberechtigung TMG (Touring Motor Glider) erworben.

Theoretische Ausbildung

Zusätzlich zur Theorie der Segelflugausbildung gibt es eine ergänzende theoretische Ausbildung.

Flugausbildung

Die Flugausbildung beinhaltet
  mindestens 10 Flugstunden mit
  20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen,
  An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunktverkehr und
  selbstständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
 
 
D-KOGN